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Die Ipack GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung dieser Bestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der IPACK erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäfts- bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dieses nicht noch einmal besonders vereinbart wird. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen in der jeweils gültigen Form seitens des Käufers als angenommen und verbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der IPACK. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

2. Angebote und Lieferung
Unsere Angebote sowie Preis und Lieferzeit gelten stets freibleibend. Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Anstelle einer Bestätigung kann auch die Lieferung erfolgen. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die IPACK. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Käufers.

3. Preise
Die vereinbarten Preise sind EURO - Netto - Preise sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist und verstehen sich ab Lager des jeweiligen Verladeortes, sofern auch hier nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
Kommt es bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von über 1 Monat auf der Beschaffungsseite der IPACK zu Anhebungen ihrer Einstandspreise von über 5 %, so ist IPACK berechtigt die vereinbarten Preise dementsprechend anzuheben. Die IPACK hat dieses dem Käufer unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist der Käufer nach Kenntnisnahme mit dieser Preisanhebung nicht einverstanden, steht ihm ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Es muss innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Preisanhebung schriftlich geltend gemacht werden.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Die Lieferzeit wird von uns mit der Kalenderwoche angegeben, in der der Versand eingeplant ist. Sind wir mit einer Lieferung im Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Lieferung bestehen, oder nach Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und andere Hemmnisse, wie z. B. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Vorlieferantenverzug, Maschinenschäden, sonstige Betriebs- und Transportverzögerungen, berechtigen uns, entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen bis nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlung
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sofort netto Kasse ohne Abzug, bei Erhalt der Ware.
Bei Zahlungsverzug ist die IPACK berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Falls nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Wechsel in Zahlung genommen werden, gehen Diskont- und sonstige Wechselspesen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung eines Aufrechnungsrechtes durch den Käufer ist ausge- schlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Leistungen vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung. Hierbei gelten sämtliche Aufträge als einheitlicher Geschäftsabschluss. Der Käufer ist nicht berechtigt die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen.

7. Haftung / Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu kontrollieren. Mängelrügen sind binnen 10 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen 2 Monate nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Berechtigte Mängel werden von uns durch Preisermäßigung oder Ersatzlieferung vergütet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich abgelehnt. Nicht als Mängel gelten geringe Farbabweichungen sowie Format- und Mengentoleranzen.
Für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung und Verarbeitung entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.

8. Sonstiges
Der IPACK sind Mehr- oder Minderlieferungen bei unbedruckter Ware bis zu 10 %, bei bedruckter Ware bis zu 15% gestattet. Die zulässigen Breiten- und Längentoleranzen betragen + / - 5 %. Für Stärken und Gewichtsschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen nach GKV. Eine Gewähr für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben kann nicht geleistet werden. Kleinere Passerdifferenzen und geringfügige Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen müssen wir uns vorbehalten. Bei der Fertigung von Beuteln, Säcken, Rollen und Folien und allen anderen Produkten ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung, Verwendungsfähigkeit oder im Druck liegt. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3 % vorbehalten. Bei Beanstandungen unterwerfen sich Käufer- und Verkäufer der „GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1959 für (Hochdruck) Polyäthylen – Folie“ und Erzeugnisse daraus, nach der die reklamierte Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird.
Muster:
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Uns überlassene Zeichnungen und Muster werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Reinzeichnungen und Klischees bleiben, soweit sie über uns angefertigt sind, in unserem Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der IPACK. Für sämtliche Gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

IPACK Industrieverpackungen GmbH

Bereich

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AGB Disclaimer
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